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Mitteilungen der Stadt

Parkraumkonzept der Großen Kreisstadt Marienberg

In seiner Sitzung am 21. Juni 2010, hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg das vorliegende Parkraumkonzept zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt. Lesen Sie mehr >>PDF

Geburtstage, Ehejubiläen

Auch in diesem Jahr benötigen wir für die Gratulation zu den Ehejubiläen Ihre Unterstützung. Wir möchten alle Ehepaare der Stadt Marienberg und Ortsteile

bitten, die dieses Jahr das Fest der Goldenen, Diamanten oder der Eisernen Hochzeit feiern, sich beim Standesamt Marienberg (Tel. 03735/602151 oder 155)

zu melden. Grundsätzlich können nur Gratulationen vorgenommen werden, von denen wir in Kenntnis gesetzt wurden.

 

Mit Ihrer Meldung des Ehejubiläums werden folgende Schritte eingeleitet:

-Bekanntgabe des Ehejubiläum im Marienberger Wochenblatt und der Freien Presse

(davon kann auf Wunsch Abstand genommen werden)

Gratulation durch den Oberbürgermeister oder ein von ihm beauftragter Mitarbeiter

 

Zum 65., 70 und 75. Ehejubiläum wird Ihre Meldung weitergeleitet an das Bundesverwaltungsamt Köln und an die Sächsische Staatskanzlei Dresden

 

Beim Gratulationsmodus zu den Geburtstagen ab dem 75.Geburtstag wird wie folgt nach § 33 Abs. 2 des Sächsischen Meldegesetzes verfahren:

Bekanntmachung des Geburtstages im Marienberger Wochenblatt und Freien Presse (davon kann auf Wunsch Abstand genommen werden)

Zum 85., und 90. und jedem weiteren Geburtstag erfolgt die persönliche Gratulation

durch einen Mitarbeiter der Stadtverwaltung Marienberg

 

Fotowettbewerb „Bitte lächeln, alte Stadt“

*Historische Stadtquartiere im Portrait*

Berlin, 01.02.2010: Um den Blick der Bürger auf das baugeschichtliche Erbe unseres Landes einzufangen, haben das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gemeinsam mit der Stiftung Denkmalschutz einen nationalen Fotowettbewerb ausgelobt. Am vergangenen Dienstag gaben Minister Dr. Peter Ramsauer und der Vorstandsvorsitzende der Stiftung Prof. Dr. Gottfried Kiesow das offizielle Startzeichen dazu in Berlin.

Bis zum 15. August 2010 können Laien und professionelle Fotografen Aufnahmen historischer Stadtquartiere, Straßenzüge, Plätze und Gärten einsenden, die das turbulente, stilvolle oder kuriose Leben in denkmalgeschützten Stadtbereichen zeigen – saniert oder noch im Dornröschenschlaf. Historische Orte tragen nicht zwangsläufig einen musealen Charakter. Sie sind lebendiger Alltag und entwickeln sich mit den Bedürfnissen ihrer Bewohner zu zeitgemäßen und zweckmäßigen Lebensmittelpunkten. Innerstädtische historische Straßenzüge und Plätze spiegeln den Charme der Jahrhunderte wider und können dabei modernste ökologische Anforderungen erfüllen. „Jeder Ort hat sein einzigartiges historisches Erbe“, so Ramsauer. „Geht es verloren, ist der Verlust unwiederbringlich. Wir als Bund kommen unserer Verpflichtung zum Erhalt des kulturellen Erbes nach.“

Die besten Beiträge des Wettbewerbes werden von einer unabhängigen Jury, bestehend aus Vertretern der Auslober sowie von Experten aus den Bereichen Städtebau, Denkmalschutz und Fotografie ausgewählt und prämiert. Die Gewinner des Fotowettbewerbs werden auf dem 18. Kongress für Städtebaulichen Denkmalschutz im September 2010 bekannt gegeben.

Seit 1991 stellt der Bund in seinem Programm zum städtebaulichen Denkmalschutz Finanzhilfen für den Erhalt von Gebäuden und Ensembles von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung bereit. Bis Ende 2009 wurden in diesem Rahmen rund 1,85 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Bislang nehmen knapp 400 Kommunen aus dem gesamten Bundesgebiet daran teil. Sie tragen wesentlich dazu bei, historische Stadtstrukturen zu sanieren und wieder zu beleben. Das Programm wurde für die Rettung baugeschichtlicher Stadtbereiche in den neuen Bundesländern eingeführt und konnte im vergangenen Jahr um die alten Bundesländer erweitert werden.

Der aktuelle Fotowettbewerb trägt dazu bei, die Ergebnisse einer stetigen Förderung dokumentieren. Er wird durch die Bundestransferstelle Städtebaulicher Denkmalschutz organisiert, die als Kompetenzzentrum die Betreuung und wissenschaftlichen Begleitung des Bund-Länder-Programms Städtebaulicher Denkmalschutz übernimmt.

Informationen und Teilnahmebedingungen unter: www.bitte-laecheln-alte-stadt.de.

Mitteilung des Staatsbetriebes Geobasisinformation und Vermessung

Ankündigung von Arbeiten zur Neuvermessung der Staatsgrenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik im Teil der Grenze des Freistaates Sachsen

 

Vom Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen und vom Ministerium des Innern der Tschechischen Republik werden die Arbeiten zur Neuvermessung der gemeinsamen Staatsgrenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik im Teil der Grenze des Freistaates Sachsen ab April 2010 im Grenzabschnitt XV (ca. 2,7 km südlich des Ortes Satzung bis zum Straßengrenzübergang zwischen Bärenstein und Vejprty) fortgesetzt. Die rechtlichen Grundlagen bilden der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze vom 3. November 1994 sowie das Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster sowie die Bereitstellung von amtlichen Geobasisinformationen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Geobasisinformationsgesetz – SächsVermGeoG) vom 29. Januar 2008.

Der in deutscher Zuständigkeit stehende Grenzabschnitt XV wird durch den Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen bearbeitet. Dabei wird die Staatsgrenze von sichtbehinderndem Bewuchs frei gehalten, die Lage der Grenzzeichen überprüft und ihr Anstrich erneuert sowie eine Neuvermessung der Grenzwasserläufe durchgeführt (Artikel 13 und 18 Vertrag). Die örtlichen Arbeiten werden in Abhängigkeit von der Wetterlage voraussichtlich Anfang Dezember 2010 abgeschlossen.

Die Mitarbeiter des Messtrupps weisen sich durch einen von der deutschen und der tschechischen Seite unterzeichneten Dienstauftrag der Ständigen deutsch– tschechischen Grenzkommission in Verbindung mit den persönlichen Personaldokumenten aus.

Den Mitarbeitern ist gemäß Artikel 15 des Grenzvertrages sowie § 5 SächsVermGeoG in Ausübung ihrer Tätigkeit das Betreten von Grundstücken zu gewähren um ggf. erforderliche Vermarkungsarbeiten durchzuführen. Einzelfallmeldungen zum Betreten erfolgen aufgrund der öffentlichen Bekanntmachung nicht.

Termine Fäkalienentsorgung

Der Abwasserzweckverband „Pockautal“ gibt die Termine für die Fäkalienentsorgung aller abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen in den einzelnen Ortsteilen seines Einzugsbereiches bekannt

 

Sehr geehrte Grundstückseigentümer,

die Klärschlammentsorgung wird in diesem Jahr erstmals ortsweise und in geschlossener Weise durchgeführt.

Gemeinsam mit dem allein zuständigen Entsorgungsunternehmen „SITA“ sind für die Ortsteile Termine festgelegt worden, zu denen die Abwässer in alle grundstückseigenen Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben entsorgt werden.

 

Hintergrund ist die mitunter legere Betriebsführung bei einzelnen Anlagen.

Der Schlamm aus Kleinkläranlagen ist jährlich zu entsorgen und zur Aufbereitung dem Aufgabenträger (Abwasserzweckverband „Pockautal“) zu überlassen.

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Ausnahmefälle sind

-       vollbiologische Kleinkläranlagen, denen aufgrund von Schlammspiegelmessungen die Entsorgung vorgeschrieben wird und

-       Kleinkläranlagen, die nur zu 50% gegenüber der festgelegten Kapazität ausgelastet sind. Das gilt jedoch nur bei einer schriftlichen Vereinbarung mit dem AZV. Betroffene Anlagenbetreiber stellen hierzu einen schriftlichen Antrag und erhalten in der Regel einen positiven Bescheid, wenn im letzten Jahr durch die SITA entsorgt worden ist.

 

Bitte gewähren Sie den Mitarbeitern der SITA Zutritt zu den Grundstücken während des vorgesehenen Entsorgungszeitraumes.

Das Entsorgungsunternehmen weist darauf hin, dass bei vergeblicher Anfahrt des Objektes die entstandenen Kosten dem betreffenden Grundstückseigentümer in Rechnung gestellt werden

 

Bei Rückfragen/Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Zutritt oder dem Termin stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Entsorgungsunternehmens „SITA“ unter der Rufnummer 03735-91450 zur Verfügung. Ferner sind in dringenden Fällen Terminvereinbarungen innerhalb des Entsorgungszeitraumes möglich.

 

Ortschaft

Ortsteil

Termin 2010

Marienberg

Marienberg Stadt

01.04. - 30.04.10

Marienberg

Hüttengrund

01.04. - 30.04.10

Marienberg

Rübenau

01.05. - 30.06.10

Marienberg

Lauterbach

01.07. - 18.07.10

Marienberg

Niederlauterstein

01.08. - 31.08.10

Marienberg

Satzung

01.09. - 15.09.10

Marienberg

Reitzenhain

01.09. - 15.09.10

Marienberg

Kühnhaide

01.09. - 15.09.10

Marienberg

Gebirge

01.12. - 31.12.10

Marienberg

Gelobtland

01.12. - 31.12.10

Marienberg

Lauta

01.12. - 31.12.10

 

Wenn Sie zu diesen Punkten Fragen haben, so rufen Sie uns an.

Als Ansprechpartner steht Herr Dr. Michalski unter der Tel.-Nr. 03735 - 60 21 69 zur Verfügung.

Sie können Ihre Fragen auch mailen unter azv@marienberg.de.

Weiter können Sie auch einen persönlichen Besuch nach vorheriger Anmeldung vereinbaren.

 

Hunger

Geschäftsführer

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Wer hat Skiausrüstungen abzugeben?

Das Loipengebiet am Rätzteich im Marienberger Ortsteil Gelobtland ist ein beliebtes Ausflugsziel, nicht nur für einheimische Freunde des Skilanglaufes, sondern auch für Wintersportler aus dem Großraum Chemnitz, aber auch Dresden und Leipzig. Darüber hinaus können zahlreiche Urlauber aus ganz Deutschland begrüßt werden.

Im Tourismuszentrum kann die Stadt Marienberg durch das große Engagement des ATSV Marienberg/Gebirge e.V. in den Wintermonaten die tägliche Skiausleihe realisieren, die in dieser Saison aufgrund der anhaltend guten Witterungs- und Loipenbedingungen seit Anfang Januar sehr rege genutzt wurde.

Die Stadt Marienberg und der ATSV Marienberg/Gebirge e.V. sind bemüht, den Skiverleih auch in gutem Standard aufrecht zu erhalten. Wer gebrauchte, jedoch gut erhaltene Skiausrüstungen, vorrangig für Kinder, abzugeben hat, kann dies zusätzlich unterstützen.  Für entsprechende Anfragen und Angebote steht Ihnen das Team des Tourismuszentrums in Gelobtland vor Ort sowie telefonisch unter 0 37 35/91 63 11 zur Verfügung.

 

Eigenbetrieb MAB²

Sanierung Feuerwehrgerätehaus Marienberg

Für die Sanierung des Feuerwehrgerätehauses in den drei Jahresscheiben hat nun die letzte Etappe begonnen. Nachdem in den beiden Vorjahren der Garagenanbau, die Dachsanierung und die Betonfußbodensanierung in den Garagen abgeschlossen wurden, begann der Innenausbau des Objektes. Im Januar 2010 konnte der Ausbau des Versammlungsraumes, der Küche und des Flurs abgeschlossen werden. Die sanierten Büroräume wurden bereits im Oktober vergangenen Jahres den Nutzern übergeben. Derzeit beginnt der Ausbau im Bereich der ehemaligen Wohnungen. Eine Wohneinheit wird saniert, der zweite ehemalige Wohnbereich wird für die Feuerwehr Marienberg umgebaut. Es entstehen ein Bereitschaftsraum, welcher gleichzeitig als Einsatzzentrale genutzt werden soll, sowie zwei Notunterkünfte und Lagerräume.

Nach Abschluss der Bauarbeiten im Obergeschoss erfolgen die restlichen Sanierungsarbeiten im Treppenhaus, Flur und Kellerbereich. Die Bauarbeiten sollen Planmäßig im Juni 2010 abgeschlossen sein.

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