Nach längeren Verhandlungen mit den ansässigen Vereinen auf dem Flugplatz Großrückerswalde und der Landesdirektion Sachsen konnte nun eine rechtliche Lösung zu den Sprungzeiten für den Fallschirmsprungbetrieb gesichert werden.
Damit unterliegt dieser Sprungbetrieb nicht mehr der bisherigen Selbstverpflichtung durch die Vereine, sondern ist sozusagen gesetzliche Grundlage.
Folgende Sprungzeiten wurden durch die Landesdirektion Sachsen festgesetzt:
samstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00...
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