Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg ist die gewählte Vertretung der Marienberger Bürger und Bürgerinnen und das Hauptorgan der Stadt. Ihm gehören 26 Stadträte an. Vorsitzender ist der Oberbürgermeister. Die Sitzungen des Stadtrates sind öffentlich.
Der Stadtrat legt die Grundsätze für die Verwaltung der Stadt fest und entscheidet über alle Angelegenheiten, soweit nicht der Oberbürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Stadtrat bestimmte Angelegenheiten überträgt. Der Stadtrat überwacht die Ausführung der Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Stadtverwaltung für deren Beseitigung durch den Oberbürgermeister. Die Zuständigkeiten des Stadtrates richten sich nach der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO).
Es wurden zudem der Verwaltungsausschuss und der Technische Ausschuss gebildet. Die Zuständigkeiten der beiden Ausschüsse sind in der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Marienberg geregelt.
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