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Meldeangelegenheiten

An-, Um- und Abmelden

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Anmelden

Wer eine Wohnung bezieht, unterliegt der Anmeldepflicht nach dem sächsischen Meldegesetz. Die Meldefrist beträgt 2 Wochen.
Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht den Eltern. Gegebenenfalls ist eine Zustimmungserklärung des/der Sorgeberechtigten erforderlich.

Mitzubringen sind: 
Personalausweis und evtl. Reisepass

Gebühr:
keine

Hinweise für den Umzug:
Formular: pdf>>

Führungszeugnis

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Jeder Person, die das 14.Lebenjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Zeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Zentralregisters erteilt (Führungszeugnis). Hat der Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt. Ist der Betroffene geschäftsunfähig, so ist nur sein gesetzlicher Vertreter antragsberechtigt.

Der Antrag ist bei der Meldebehörde zu stellen.
Der Antragsteller hat seine Identität und wenn er als gesetzlicher Vertreter handelt seine Vertretungsmacht nachzuweisen.
Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so sind die Anschrift und der Verwendungszweck anzugeben.

Gebühr:
13,00 €

 

 

Lebensbescheinigung

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Eine Lebensbescheinigung wird zur Eintragung des Kinderfreibetrages in der Steuerkarte benötigt und ist 3 Jahre gültig. Sie wird von der Meldestelle ausgestellt, wo das Kind mit Hauptwohnung gemeldet ist. Sie kann auch schriftlich beantragt werden.

Mitzubringen sind:      
Personalausweis, Abstammungsurkunde, Geburtsurkunde oder Vaterschaftsanerkennung des Kindes

Gebühr:
keine

 

 

Meldebescheinigungen

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Im Bürgerbüro können Sie sich verschiedene Meldebescheinigungen, wie Aufenthalts- oder Haushaltsbescheinigungen, ausstellen lassen.

Gebühr:
6,10 €

 

 

Melderegisterauskünfte

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Auskünfte aus dem Melderegister können schriftlich oder persönlich beantragt werden und sind kostenpflichtig. Daher können sie nicht telefonisch erteilt werden.

Gebühren:
pro Auskunft: 
schriftlich 6,30 € 
mündlich 5,00 €     

pro Auskunft bei mehreren Anfragen:
schriftlich 5,20 €  
mündlich 3,10 €      

 

Übermittlungssperren

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Personen, welche mit Hauptwohnsitz in Marienberg gemeldet sind, haben ein Widerspruchsrecht zur Veröffentlichung oder Übermittlung der Personendaten:

   Widerspruch gegen die Übermittlung an Religionsgesellschaften
   Widerspruch bei Alters- und Ehejubiläen
   Widerspruch gegen die Übermittlung an Parteien
   Widerspruch gegen die Übermittlung an Adressbuchverlage
   Widerspruch gegen die Internetauskunft mittels automatisiertem Abruf
   Widerspruch gegen die Übermittlung für erkennbare Zwecke der Direktwerbung

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bürgerbüro gern zur Verfügung.

Gebühren:
keine

Antragsformular mit Erklärung
>> PDF 



 

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