Die Städtebauförderung dient der nachhaltigen Stadtentwicklung und der Stärkung der Innenstädte und Ortsteilzentren.
Die Zuwendung ist dazu bestimmt, gebietsbezogene städtebauliche Missstände und Funktionsverluste zu beheben und nachhaltig zu mildern. Sie dient der Verbesserung der Standortbedingungen für private und gewerbliche Investitionen sowie der Anpassung der Standorte an die wirtschaftliche und demographische Entwicklung sowie der Verwirklichung städtebaulicher Ziele.
Zurzeit kommen In Marienberg zur Verwirklichung der städteplanerischen Ziele vier Förderprogramme zum Einsatz:
1. Städtebaulicher Denkmalschutz
2. Städtebauliche Erneuerung
3. Stadtumbau Ost im Stadtteil 1:„Hirschstein/Mühlberg“
4. Stadtumbau Ost „Ortsteil Reitzenhain“.
In diesen Förderprogrammen können sowohl öffentliche als auch private Maßnahmen gefördert werden.
Was kann gefördert werden?
Hier ein Auszug aus der Vielfalt der Fördermöglichkeiten:
1. Ordnungsmaßnahmen:
- Freilegung von Grundstücken und Rückbau privater baulicher Anlagen
- Herstellung, Änderung und Rückbau von öffentlichen Erschließungsanlagen
2. Baumaßnahmen:
- Erneuerung von Gebäuden in kommunalem und privatem Eigentum
- Erneuerung von Gebäuden für Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen
3. Rückbau von Wohngebäuden:
- Rückbau von Wohngebäuden oder Wohngebäudeteilen
dazu gehören:
- Aufwendungen für die Freimachung von Wohnungen
- Aufwendungen für die vollständigen Abrisskosten
- Aufwendungen für die einfache Herrichtung des Grundstücks, insbesondere die Begrünung
Wo erhalten Sie nähere Informationen?
Ansprechpartnerin:
Frau Gudrun Brückner
SB Stadtsanierung
Tel
0 37 35 – 602 144
E-Mail
gudrun.brueckner@marienberg.de
oder dem Sanierungsträger
der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH
Geschäftsstelle Dresden
Königsbrücker Straße 31-33
01099 Dresden
Ansprechpartner:
Herr Uwe Wildenauer
Tel.: 0351-8082815
E-Mail: uwe.wildenauer@wuestenrot.de