Wintersport
Loipen | Lifte
Die Ortsübliche Bekanntgabe zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2025 / 2026 der Großen Kreisstadt Marienberg finden Sie hier.
Die Ortsübliche Bekanntgabe des Beschlusses über die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der Großen Kreisstadt Marienberg finden Sie hier.
Die Ortsübliche Bekanntgabe zur öffentlichen Auslegung des Beteiligungsberichtes der Großen Kreisstadt Marienberg für das Berichtsjahr 2023 finden Sie hier.
Entsprechend den gesetzlichen Regelungen werden die Einheitswertbescheide, Grundsteuermessbescheide, Bescheide über die Zerlegung des Grundsteuermessbetrages und die Grundsteuerbescheide, welche vor dem 01.01.2025 erlassen wurden bzw. noch werden kraft Gesetz zum 31.12.2024 für die Zukunft aufgehoben.
Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Dafür wurden ab 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Zum ersten Mal wird die auf den neuen Grundsteuer-werten basierende Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen sein.
Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer durch die Kommune bilden die durch den Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg festzusetzende Hebesätze. Diese sind in der Satzung zur Festsetzung der Hebesätze über die Grund- und Gewerbesteuer der Großen Kreisstadt Marienberg (Hebesatzsatzung) wie folgt aktuell festgelegt:
Unter Beachtung der ab 01.01.2025 gültigen Grundsteuermessbeträge hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg in seiner Sitzung am 09.12.2024 beschlossen, dass die Hebesätze unverändert ab 01.01.2025 weiter gelten. Die seitens des Finanzamtes der Stadt übermittelten Grundsteuermessbescheide – gültig ab 01.01.2025 – sind, unter Anwendung des vorgenannten Hebesatzes, die Berechnungsgrundlage für den Erlass der Grundsteuerbescheide, welche zu Beginn des Jahres 2025 versandt werden.
Die konkrete Höhe der Grundsteuer ab 2025 ändert sich in jedem Fall. Sie wird Ihnen mit dem neuen Grundsteuerbescheid verbindlich mitgeteilt.Bitte leisten Sie für 2025 keine Zahlungen, bevor Sie keinen Grundsteuerbescheid erhalten haben.
Es wird weiterhin erforderlich, etwaige für die Zahlung der Grundsteuer derzeit verwendete Daueraufträge im Dezember 2024 zu löschen und nach Vorlage des neuen Bescheides wieder einzurichten. Gern können Sie uns ein Lastschriftmandat erteilen.
Sollten Sie uns eine Einzugsermächtigung für Lastschriften (SEPA-Mandat) bereits erteilt haben, müssen Sie nichts weiter tun. Das SEPA-Mandat gilt für die neue Grundsteuer weiter. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst, nachdem Sie einen neuen Steuerbescheid für 2025 erhalten haben und dieser fällig ist.
Auf der Grundlage der Kita-Elternbeitragsordnung vom 12.12.2023 bemessen sich die Elternbeiträge an den Platzkosten je Einrichtungsart des Vorvorjahres. So gelten für das Jahr 2025 die festgestellten Platzkosten für das Jahr 2023. Diese betragen:
Krippe 9h | 1.507,49 € |
Kiga 9h | 628,13 € |
Hort 6h | 339,19 € |
Im Vergleich zum Jahr 2022 sind die Platzkosten im Durchschnitt um 5,5 % angestiegen, was durch die allgemeine Preissteigerung und Tarifentwicklung zu begründen ist.
Der Anteil der Elternbeiträge an den Platzkosten ist nach der Kita-Elternbeitragsordnung wie folgt festgelegt, woraus sich die ebenfalls nachfolgend aufgeführte Änderung der Elternbeiträge je Monat/Vollzeitkind ab 01.01.2025 ergibt:
| Anteil an den Platzkosten | Elternbeitrag/ Monat ab 01.01.2025 | Erhöhung zu 2024/Monat |
Krippe 9h | 19,9% | 299,99 € | 15,63 € |
Kiga 9h | 27,8% | 174,62 € | 9,10 € |
Hort 6h | 27,8% | 94,29 € | 4,91 € |
Nach Abrechnung der Betriebskosten der Kindertagesstätten für das Jahr 2023 betragen die monatlichen Kosten je Platz und Einrichtungsart:
Krippe 9h | 1.507,49 € |
Kiga 9h | 628,13 € |
Hort 6h | 339,19 € |
Die Kita-Elternbeitragsordnung ist vollständig unter www.marienberg.de abrufbar.
Die einzelnen Beitragssätze werden den nachfolgenden Übersichten bekanntgegeben.
Bei geringem Einkommen übernimmt das Jugendamt den Elternbeitrag ganz oder teilweise. Diesbezüglich bitten wir Sie, sich ggf. direkt beim Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe des Landratsamtes zu informieren (in Stollberg, Tel. 037296/ 591-2164 bzw. www.erzgebirgskreis.de/landratsamt-service/struktur-aufgaben/aemter-von-a-bis-z/wirtschaftliche-jugendhilfe ).
Anlagen:
Höhe und Staffelung der regelmäßigen Elternbeiträge 2025
Gastkind- und Mehrbetreung 2025