Aufgrund der derzeitigen Baumaßnahme Böschungssicherung Schwarzwassertalstraße...

 

 

    

 

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.marienberg.de veröffentlichte Website der Großen Kreisstadt Marienberg.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf

  • einer im Zeitraum von 01.09.2020 bis 18.09.2020 durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Folgende Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nach § 12a Absatz 6 BGG vorübergehend nicht barrierefrei zugänglich gestaltet:

  • Für Videos und zeitgesteuerte Medien werden keine Alternativen angeboten,
  • Aufgezeichnete Videos haben keine Untertitel,
  • Autodiskription oder Volltext-Alternative für Videos ist nicht vorhanden,
  • Zuordnung von Tabellenzellen ist nicht gegeben.

Der Webauftritt der Großen Kreisstadt Marienberg verfügt über eine Vielzahl von Dokumenten, die nicht barrierefrei sind. Bei Fragen zu Dokumenten und diesbezüglichen Mängeln können Sie sich gerne an uns wenden (E-Mail an post@marienberg.de).

Noch bestehende Mängel

Leichte Sprache und Gebärdensprache
September 2020: Das Angebot marienberg.de hat bislang noch keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache gemäß § 4 BITV 2.0, da sich diese Anforderung bisher nur an Bundesbehörden richtete. Das neue Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) hat den Kreis der verpflichteten öffentlichen Stellen weiter gezogen. Es sind nun auch Projektträger und andere Zuwendungsempfänger eingeschlossen.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 18.09.2020 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Bitte senden Sie eine E-Mail an post@marienberg.de, wenn Sie Folgendes finden:

  • Inhalte, die schwer zugänglich sind,
  • Inhalte, die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind,
  • Inhalte, die inhaltlich unklar sind und anders ausgedrückt oder formuliert werden sollten.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie von uns keine zufriedenstellenden Antworten zu Mitteilungen oder Anfragen bezüglich der Barrierefreiheit der Webseite erhalten haben, können Sie sich an die Sächsische Durchsetzungsstelle wenden:

Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Besucheradresse: Albertstraße 10, 01097 Dresden

Postanschrift: Archivstraße 1, 01097 Dresden
E-Mail: info.behindertenbeauftragter@sk.sachsen.de
Telefon: 0351 564-12161
Fax: 0351 564-12169
Webseite: www.inklusion.sachsen.de

Zusätzliche Informationen

Einfache Sprache
Wir bemühen uns, eine möglichst einfache Sprache zu benutzen und unsere Artikel so zu schreiben, dass auch mit dem Thema weniger erfahrene Besucher sie verstehen. Bitte schreiben Sie uns, wenn Ihrer Ansicht nach ein Artikel oder ein Testbericht Sachverhalte unnötig kompliziert darstellt.

Unser Umgang mit  Abkürzungen und Fachbegriffen
Wir vermeiden weitgehend die Nutzung von Abkürzungen oder schreiben das Abgekürzte beim ersten Auftreten voll aus, um dann im weiteren Text die eingeführte Abkürzung zu nutzen. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie in unserem Angebot auf erläuterungsbedürftige Abkürzungen oder Fachbegriffe stoßen.