Gästetaxesatzung Marienberg
In der Bergstadt Marienberg einschließlich aller Ortsteile besteht Gästetaxe-Pflicht.
Rechtsgrundlage ist die Gästetaxe-Satzung der Großen Kreisstadt Marienberg, die aufgrund der Sächsischen Gemeindeordnung in Verbindung mit dem Sächsischen Kommunalabgabengesetz erlassen wurde.
Gästetaxepflichtig ist jeder, der im Marienberger Stadtgebiet einschließlich aller Ortsteile Unterkunft nimmt, gleichgültig, ob er von der Möglichkeit der Benutzung der Erholungseinrichtungen Gebrauch macht.
Übernachtungsgäste der Bergstadt Marienberg und ihrer Ortsteile erhalten direkt vom Gastgeber mit dem Ausfüllen des Meldescheins die „Gästekarte Erzgebirge" ausgehändigt.
Diese Gästekarte ist während des Aufenthaltszeitraumes gültig und bietet tolle Rabatte u. a. in den kulturellen Einrichtungen der Bergstadt Marienberg, bei Marienberger Stadtführungen, im Erlebnisbad AQUA MARIEN und darüber hinaus bei über 300 beteiligten Partnern im Erzgebirge.
Ab 01.05.2024 gilt eine Gästetaxe von 2,10 pro erwachsene Person und Nacht. Neu ist ab Mai die kostenfreie Nutzung des ÖPNV-Angebotes mit der Gästekarte.