Am Samstag, dem 21.06.2025, von ca. 13:00 bis 18:00 Uhr wird der 4. Marienberger...

Ministerium unterstützt Petition der LEADER-Interessenvertretung

Die...

Die Stadtverwaltung Marienberg bietet folgende städtischen Flächen zur Pacht für Grünland-pflege an:

 1./2. Pachtangebot

LageGemarkungFlurstück Nr.Pachtfläche in haPachtzweck
09496 Marienberg,
Am Lautengrund
Marienberg1. 547/6 TF 1
2 541/14 TF 2
ca. 0,096
ca. 0,070
Grünlandpflege


4./5. Pachtangebot

LageGemarkungFlurstück Nr.Pachtfläche in haPachtzweck
09496 Marienberg,
zwische Silberallee
und Mooshaide
Marienberg4. 835/56 TF 1
5. 835/56 TF 2
ca. 0,14
ca. 0,34
Grünlandpflege



Pachtzins:                               auf Anfrage
Pachtdauer:                            individuell vereinbar
Möglicher Pachtbeginn:         ab sofort

Weitere Informationen erhalten Sie in der Stadtverwaltung Marienberg, Markt 1, 09496 Marienberg, Ansprechpartnerin: Frau Schumann, Tel. 03735 602-153, E-Mail: kaemmerei@marienberg.de

Der Antrag zur Pacht des Grundstücks kann nur schriftlich abgegeben werden. Der Zuschlag wird entsprechend dem Posteingang und unter Beachtung entsprechender Eignung und Voraussetzung erteilt. Bei gleichzeitigem Posteingang entscheidet das Los.

Der formlose Antrag mit dem Hinweis
Antrag für das Pachtangebot Nr. ………….
ist zu richten an:

Stadtverwaltung Marienberg
- Kämmerei / Liegenschaften –
z. Hd. Frau Schumann
Markt 1
09496 Marienberg

(Alle Unterschriften sind rechtsverbindlich zu leisten.)

Die Stadtverwaltung Marienberg bietet folgendes Gewässer zur Pacht an

Behörde: Stadtverwaltung Marienberg
Postleitzahl/Ort: 09496 Marienberg
Anschrift: Markt 1

Postleitzahl/Ort:  09496 Marienberg
Gewässer/Pachtgegenstand: ca. 430 m langer Gewässerabschnitt des Schlettenbachs (Gewässer II. Ordnung)

Eigentümer: Große Kreisstadt Marienberg

Lagebeschreibung: Der Gewässerabschnitt befindet sich zwischen der B 171 - Hüttengrund - und der ehemaligen Bahnlinie Reitzenhain-Flöha.

Verkehrsanbindung: Über die B 171 - Hüttengrund - erreichbar.

zulässige Nutzung: Fischereiliche Bewirtschaftung auf der Grundlage des Sächsischen Fischereigesetzes (SächsFischG)

Pachtzins: auf Anfrage

Voraussetzung zur Pacht: Besitz eines gültigen Fischereischeines

Möglicher Pachtbeginn: ab 01.01.2018

Weitere Informationen erhalten Sie in der Stadtverwaltung Marienberg, Markt 1, 09496 Marienberg, Tel. 03735 602-0 (Durchwahl -153, E-Mail: kaemmerei@marienberg.de).

Der Antrag zur Pacht des Gewässers kann nur schriftlich abgegeben werden. Der Zuschlag wird entsprechend dem Posteingang und unter Beachtung entsprechender Eignung und Voraussetzung erteilt. Bei gleichzeitigem Posteingang entscheidet das Los.

Der Antrag mit dem Hinweis
Antrag zur Pacht des Schlettenbachs
ist zu richten an:

Stadtverwaltung Marienberg
- Kämmerei / Liegenschaften –
Markt 1
09496 Marienberg

(Alle Unterschriften sind rechtsverbindlich zu leisten.)

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