Informationen der Großen Kreisstadt Marienberg zum Coronavirus (COVID-19)

Neue Corona-Schutz-Verordnung ab 03.04.

Alle Informationen zur Lage im Freistaat Sachsen und die Festlegungen der Staatsregierung finden Sie unter www.coronavirus.sachsen.de

01.04.2022

Das Kabinett hat eine neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Sie gilt vom 3. April 2022 bis einschließlich 30. April 2022. Die Verordnung dient dem Schutz der Gesundheit der Menschen sowie der Vermeidung einer Überlastung des Gesundheitssystems. Grundlage für die Basisschutzmaßnahmen sind die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes in der jüngsten beschlossenen Fassung.

Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gilt einrichtungsbezogen: So ist diese u. a. weiterhin in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, wie z. B. Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, der ambulanten Pflege zu tragen.

Die FFP-2-Maskenpflicht gilt außerdem im öffentlichen Personennahverkehr für Fahrgäste. Das Kontroll-, Service-, und Bedienpersonal von Verkehrsmitteln des ÖPNV muss einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Auch bei Schülerinnen und Schülern ist im ÖPNV eine medizinische Maske ausreichend.

Neben der Maskenpflicht sehen die Basisschutzmaßnahmen unverändert weiterhin eine einrichtungsbezogene Pflicht zur Testung der Beschäftigten und Besucher als Zugangsvoraussetzung vor. Von der Testpflicht, die für Personen ab Vollendung des 6. Lebensjahres gilt, betroffen sind unter anderem

  • Pflegeeinrichtungen, Hospize, Werkstätten für behinderte Menschen, Krankenhäuser,
  • Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, Flüchtlingen etc. und
  • Justizvollzugsanstalten, Abschiebe-, Maßregelvollzugseinrichtungen o.ä.

Geimpfte oder genesene Arbeitgeber und Beschäftigte der oben genannten Einrichtungen müssen mindestens zweimal pro Kalenderwoche einen aktuellen Testnachweis vorlegen. In stationären Pflegeeinrichtungen, Tagespflege und ambulanten Pflegediensten ist für diese Personengruppe mindestens dreimal pro Woche ein tagesaktueller Testnachweis vorzulegen.

Darüber hinaus empfiehlt die Staatsregierung dringend das Tragen von Masken (vorzugsweise FFP2) in öffentlich zugänglichen Innenräumen und die Einhaltung des Mindestabstandes. Auch sollten die Kontakte nach wie vor auf ein notwendiges Maß beschränkt bleiben. Dringend empfohlen wird auch die Einhaltung der Hygieneregeln, die eine wirksame Schutzmaßnahme darstellen.

 

Schnelltestmöglichkeiten in Marienberg

 

Informationen zum Rathaus Marienberg mit Bürgerbüro

Notwendige Absprachen mit der Verwaltung sollen vorrangig per E-Mail oder Telefon wahrgenommen werden. Für dringend erforderliche Absprachen können zu den sonst geltenden Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.

Tel.: 03735 602-0
E-Mail post@marienberg.de

Für Anfragen und telefonische Terminvereinbarungen ist das Bürgerbüro zu den sonst geltenden Öffnungszeiten unter 03735 602-136 zu erreichen.
Für den Zutritt zum Rathaus einschließlich der Tourist-Information gilt die 3G-Regelung, d.h. er ist nur Geimpften, Genesenen oder Personen mit tagesaktuellem Testzertifikat möglich.

 

 

Corona-Hotline des Gesundheitsamtes im Erzgebirgskreis mit geänderter Erreichbarkeit

Die Corona-Hotline des Referates Öffentlicher Gesundheitsdienst im Erzgebirgskreis berät die Bürgerinnen und Bürger weiter zum Infektionsgeschehen im Landkreis.

Aufgrund des aktuell stark angestiegenen Infektionsgeschehens im Landkreis und des damit erhöhten Anrufaufkommens, werden die Zeiten der Corona-Hotline angepasst.  

Ab Montag, dem 22. November 2021 ist die Corona-Hotline des Erzgebirgskreises über die bekannten Telefonnummern

•    für die Regionen Aue, Schwarzenberg und Stollberg unter 03771 277-4444,
•    für die Regionen Annaberg-Buchholz und Mittleres Erzgebirge unter 03733 831-4444

von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr erreichbar.

Das Landratsamt Erzgebirgskreis informiert aktuell zum Thema COVID-19 mit allen Informationen – insbesondere was bei einem positiven Testergebnis zu beachten ist - auf www.erzgebirgskreis.de/coronavirus

Fragen zur Sächsischen Corona-Notfallverordnung beantwortet der Freistaat Sachsen auf www.coronavirus.sachsen.de sowie an der Corona-Hotline der Staatsregierung unter 0800 100 02 14.

 

Wichtige Telefonnummern:

Hotline Gesundheitsamt Erzgebirgskreis: 03733 / 831 4444 & 03771 / 277 4444

Vor der telefonischen Meldung sollten zunächst die offiziellen Hinweise auf folgenden Portalen beachtet werden:

>>> Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes zum Coronavirus