Abfallentsorgung
Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen
Anschrift:
Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen
Dienststelle Marienberg
Herzog-Heinrich-Straße 6
09496 Marienberg
Ansprechpartner:
Tel: 03735/608-5312
Sprechzeiten:
Mo 8.00 - 12.00 Uhr
Di 8.00 - 18.00 Uhr
Mi geschlossen
Do 8.00 - 16.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr
Abfallkalender
Unter www.za-sws.de finden Sie im Menüpunkt Abfallwirtschaft Erzgebirgskreis/ Entsorgung die Abfallkalender für die einzelnen Entsorgungsgebiete. Dieser Kalender steht als PDF zum Download zur Verfügung. Hier finden Sie auch die Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe sowie alle relevanten Informationen.
Im Bürgerbüro werden verschiedene Anträge ausgegeben und ggf. an die zuständige Stelle weitergeleitet.
- Höhenfeueranträge
- Sozialhilfeanträge
- Wohngeldanträge
- GEZ-Anmeldung und –Befreiung
- Anträge (Erstausstellung, Änderung oder Verlängerung) für Schwerbehindertenausweise
- Antrag auf Genehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerks
- Parkkarte auf dem Markt (Januar bis März)
- Bewohnerparkausweis
- Familienpass
- Unterlagen für die Einkommenssteuererklärung
- Entsorgungskarte Sperrabfall
- Zuweisung einer Hausnummer
- Straßensperrung
- Anbringen einer Werbetafel
- Hundeanmeldung und Hundeabmeldung
- Wohnberechtigungsschein
Alle Formulare finden Sie >>hier<< .
Im Bürgerbüro werden Anträge zur Anmeldung und zur Befreiung des Rundfunkbeitrages ausgehändigt.
Gebühr: Keine
Nähere Informationen unter www.rundfunkbeitrag.de
Kopien bzw. Abschriften werden nur unter Vorlage des Originals beglaubigt.
Gebühren:
Beglaubigungen von Unterschriften oder eines Handzeichens: 10,00 Euro je Beglaubigung
jede weitere gleichlautende Beglaubigung: 5,00 Euro
Beglaubigungen von Abschriften, Fotokopien und dergleichen, die die Behörde selbst ausgestellt hat: 5,00 Euro je Beglaubigung
jede weitere gleichlautende Beglaubigung: 2,50 Euro
Beglaubigungen von Abschriften, Fotokopien und dergleichen, anderer Behörden, Einrichtungen etc.: 0,75 Euro je Seite, mindestens 10,00 Euro
jede weitere gleichlautende Beglaubigung: 2,50 Euro
Hinweis:
Aus denen beim Standesamt geführte Personenstandsbüchern können beglaubigte Kopien nur vom Standesamt ausgestellt werden. Das betrifft beispielsweise Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden.
Für das Stadtgebiet ist es möglich, einen Bewohnerparkausweis für die entsprechenden Parkplätze in Ihrer Wohngegend zu erhalten.
Dafür müssen Sie einen Antrag auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises stellen. Formulare gibt es im Bürgerbüro.
Den Antrag auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises finden Sie bei den Formularen.
Gebühren: 30,70 € pro Jahr
Sie erhalten im Bürgerbüro die Unterlagen zur Einkommensteuererklärung für das Finanzamt.
Die Sperrabfallkarten zur Entsorgung von:
Möbel, Polstermöbel, Matratzen, Teppiche, Fußbodenbelag, etc. erhalten Sie im Bürgerbüro.
Der Familienpass des Freistaates Sachsen berechtigt Familien zum freien Eintritt in verschiedenen Museen, Sammlungen, Schlössern und Burgen in ganz Sachsen (z.B. Neues Grünes Gewölbe in Dresden, Festung Königstein, Burg Scharfenstein, diverse Zoo´s).
Den Familienpass erhalten:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern
- Alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigten Kindern
- Familien mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind bis 27 Jahre
Das Bürgerbüro Marienberg stellt den Familienpass aus. Er ist einkommensunabhängig und gilt für ein Jahr.
Eine Bescheinigung der Familienkasse über die kindergeldberechtigten Kinder oder ein entsprechender Kontoauszug sind vorzulegen. Im Bürgerbüro erhalten Sie auch eine Liste mit den Einrichtungen, für welche der Familienpass gilt.
Gebühr: keine
Den Antrag auf Ausstellung eines Familienpasses finden Sie bei den Formularen.
Im Bürgerbüro werden Fundsachen entgegengenommen und ggf. an den Verlierer weitergeleitet. Fundort, Datum sowie Name und Adresse des Finders werden notiert. Leider ist der Verlierer in den meisten Fällen unbekannt. Das Fundstück wird im Bürgerbüro aufgehoben. Hat sich innerhalb eines halben Jahres kein Empfangsberechtigter gemeldet, kann der Finder Anspruch auf das Fundstück erheben.
Für die Aufbewahrung von Fundsachen wird eine Gebühr i.H.v. 10,00 € erhoben, diese ist bei Abholung der Fundsache zu zahlen.
Anträge zur An- bzw. Abmeldung eines Hundes erhalten Sie im Bürgerbüro. Wenn Sie Ihren Hund gleich persönlich beim SG Steuern in der Stadtverwaltung (auch Eingang Bürgerbüro) anmelden, dann können Sie Ihre Hundemarke gleich mitnehmen. Ansonsten bekommen Sie sie nach Hause geschickt.
Die Formulare finden Sie >>hier<<.
Anträge zur Erstausstellung, zur Änderung und zur Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen werden im Bürgerbüro ausgehändigt. Wenn Sie nicht persönlich zu uns kommen können, dann schicken wir Ihnen den Antrag auch nach Hause.
Lassen Sie uns den ausgefüllten Antrag wieder zukommen. Wir leiten ihn an das Landratsamt Erzgebirgskreis weiter.
Folgende Wahlvorgänge werden im Bürgerbüro bearbeitet:
- Ausstellen von Wahlscheinen (Briefwahlunterlagen)
• Zustellung per Post durch Anforderung mit der Wahlbenachrichtigungskarte
oder
• persönliche Vorsprache mit Vorlage der Wahlbenachrichtigungskarte und des Personalausweises
- Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
(persönliche Vorsprache und Vorlage des Personalausweises)
Ein Wohnberechtigungsschein erlaubt den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung). Ihn erhalten Haushalte, deren anrechenbares Einkommen unterhalb der maßgeblichen Einkommensgrenze liegt. Die Einkommensgrenze ist abhängig von der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen.
Der ausgestellte Wohnberechtigungsschein ist ein Jahr lang gültig. In dieser Zeit muss eine Sozialwohnung bezogen werden, sonst verfällt er.
Die Wohnberechtigung bleibt für die Dauer des Mietverhältnisses bestehen.
Kommen Sie am besten persönlich zur Antragsstellung ins Bürgerbüro. Dort werden Sie ausführlich zu den erforderlichen Unterlagen beraten.
Den Antrag auf Wohnberechtigungsschein und für die Einkommenserklärung für den Sozialen Wohnungsbau finden Sie bei den Formularen.
Gebühr: 5,00 Euro
Zuständig für Wohngeldangelegenheiten ist generell das Landratsamt Erzgebirgskreis. Wohngeldanträge werden vom Bürgerbüro ausgegeben und zur Weiterleitung an das Landratsamt wieder entgegengenommen. Das Bürgerbüro überprüft den Antrag nur auf Vollständigkeit und Melderichtigkeit der Personen.
Hinweis:
Wohngeld wird als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss gewährt.
Mietzuschuss können beantragen:
- Mieter
- Untermieter
- Nutzungsberechtigter von Wohnraum
- Bewohner einer Wohnung im selbstgenutzten Mehrfamilienhaus
Lastenzuschuss können beantragen:
- Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung