Wohngebiet Lauta
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Stadtverwaltung Marienberg Marienberg, 05.01.2023
Kämmerei/Hauptamt
Grundlage für die Erhebung der Elternbeiträge bildet weiterhin die Entgeltordnung, welche der Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg in seiner Sitzung am 07.12.2020 beschlossen hat. Danach berechnen sich die Elternbeiträge mit dem in der Entgeltordnung festgelegten Prozentanteil auf die im Vorvorjahr (2021) festgestellten Betriebskosten (das sind die laufenden Personal- und Sachkosten) pro Platz und Einrichtungsart. Daraus würden sich für 2023 die nachfolgenden Elternbeiträge/Monat/Vollzeitkind ergeben:
Kinderkrippe: 283,87 € (20,5%)
Kindergarten: 164,44 € (28,5%)
Hort (6h): 88,79 €.(28,5%)
Bereits für 2022 wurde hiervon abgewichen und die zusätzlichen Kosten aus dem Bundesprogramm Gute-Kita in den Betriebskosten nicht mit berücksichtigt, obwohl diese
Leistungen der pädagogischen Vor- und Nachbereitungszeit Bestandteil der Betriebskosten pro Platz sind.
Durch die zusätzlich erhaltenen Finanzierungsmittel des Bundes aus dem Gute-Kita-Gesetz, welche grundsätzlich die zusätzlichen Aufwendungen decken, wurden analog der Verfahrensweise zu 2022 für 2023 folgende Beitragssätze ermittelt:
Kinderkrippe: 275,33 €
Kindergarten: 160,37 €
Hort (6h): 86,86 €.
Damit liegt die Erhöhung für 2023 unter dem Betrag nach der gültigen Entgeltordnung und beträgt monatlich in der Krippe 9,50 €, im Kindergarten, 5,53 € und im Hort (6h) 2,99 € pro Monat/pro Vollzeitkind.
Bei geringem Einkommen übernimmt das Jugendamt den Elternbeitrag ganz oder teilweise. Diesbezüglich bitten wir Sie, sich ggf. direkt beim Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe des Landratsamtes zu informieren (in Stollberg, Tel. 037296/ 591-2164 bzw. www.erzgebirgskreis.de/landratsamt-service/struktur-aufgaben/aemter-von-a-bis-z/wirtschaftliche-jugendhilfe ).
Die Elternbeitragssätze sind trägerunabhängig und einheitlich für die gesamte Stadt in der Kita-Elternbeitragsordnung festgelegt, welche vollständig im Ortsrecht unter https://www.marienberg.de/fileadmin/user_upload/Bergstadt_Marienberg/Rathaus/Ortsrecht/2022/11-02_Kita-Elternbeitragsordnung.pdf nachlesbar ist.
Anlagen:
Änderung Beitragsordnung 2023 und Staffelung
Ortsübliche Bekanntgabe zur öffentlichen Auslegung des Beteiligungsberichtes der Großen Kreisstadt Marienberg für das Berichtsjahr 2021
Die Ortsübliche Bekanntgabe des Beschlusses über die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Großen Kreisstadt Marienberg können Sie nachfolgend einsehen.
Ortsübliche Bekanntgabe Jahresabschluss 2021 der Großen Kreisstadt Marienberg
Die Bekanntmachung zur erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 32 „Schillerlinde" der Großen Kreisstadt Marienberg gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB können Sie nachfolgend einsehen.
Bekanntmachung