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Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl zum Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg am 09.06.2024 – Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

1. Zu wählen sind 26 Stadträte in Marienberg.

Die Große Kreisstadt Marienberg bildet einen Wahlkreis.

Die Höchstzahl der Bewerber je Wahlvorschlag beträgt 39. Die Mindestzahl der Unterstützungsunterschriften je Wahlvorschlag beträgt 80.

2. Einreichung von Wahlvorschlägen

Wahlvorschläge für diese Wahl können von Parteien und Wählervereinigungen frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und spätestens am 04.04.2024 bis 18:00 Uhr, bei dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses bei der Stadtverwaltung Marienberg, Markt 1, 09496 Marienberg, zu den üblichen Öffnungszeiten eingereicht werden.

3. Inhalt und Form der Wahlvorschläge

Die Wahlvorschläge sind unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften aufzustellen.

Sie müssen den Bestimmungen über Inhalt und Form der Wahlvorschläge in den §§ 6a bis 6e Kommunalwahlgesetz sowie § 16 Sächsische Kommunalwahlordnung entsprechen.

Dem Wahlvorschlag sind die im § 16 Abs. 3 Sächsische Kommunalwahlordnung genannten Unterlagen beizufügen:

- Erklärung eines jeden Bewerbers, dass er der Aufnahme in den Wahlvorschlag unwiderruf-lich zugestimmt hat und er nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag aufgestellt ist,

- Bescheinigung der zuständigen Gemeinde über die Wählbarkeit für jeden Bewerber,

- Ausfertigung der Niederschrift über die Mitglieder-/Vertreterversammlung zur Bewerberaufstellung einschließlich der zugehörigen Versicherungen an Eides statt,

- im Falle der Anwendung von § 6c Abs. 1 Satz 4 Kommunalwahlgesetz eine von dem für den Landkreis oder die Gemeinde zuständigen Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigten der Partei oder mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung unterzeichnete schriftliche Bestätigung, dass die Voraussetzungen für dieses Verfahren vorlagen,

- beim Wahlvorschlag einer mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung die gültige Satzung zum Nachweis der mitgliedschaftlichen Organisation,

- beim Wahlvorschlag einer nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung für jeden Unterzeichner des Wahlvorschlages eine Bescheinigung der zuständigen Gemeinde über sein Wahlrecht.

Wählbar sind Bürger der Stadt und Staatsangehörige der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (ausländische Unionsbürger), die am Wahltag

  • das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in der Stadt wohnen und
  • Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind.

Sich bewerbende ausländische EU-Bürger dürfen weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, die Wählbarkeit verloren haben. Dies müssen sie bis zum Ende der Einreichungsfrist gegenüber dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses an Eides statt versichern.

Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über Bewerberaufstellungen und Zustimmungserklärungen sind in der Stadtverwaltung Marienberg, Markt 1, Eingang Bürgerbüro (Amtsstraße), 09496 Marienberg während der üblichen Öffnungszeiten und über die Homepage der Großen Kreisstadt Marienberg unter www.marienberg.de/rathaus/aktuelles/wahlen/ samt wichtiger Ausfüllhinweiseerhältlich.

Informationen zum Datenschutz bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen

Indem die Wahlbewerberinnen/Wahlbewerber im Rahmen der Aufstellungsversammlung der Versammlungsleiterin/dem Versammlungsleiter die für die Erstellung des Wahlvorschlags (Anlage 16 zur Sächsischen Kommunalwahlordnung) notwendigen personenbezogenen Daten mitteilen, die Zustimmungserklärung (Anlage 17 zur Sächsischen Kommunalwahlordnung) und – soweit sie Bürgerinnen/Bürger anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind – eine Versicherung an Eides statt gemäß § 6a Absatz 3 des Kommunalwahlgesetzes abgeben, entstehen für die den Wahlvorschlag aufstellende Partei bzw. Wählervereinigung aktive datenschutzrechtliche Hinweispflichten nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung. Es wird empfohlen, der Wahlbewerberin/dem Wahlbewerber im Rahmen der Aufstellungsversammlung ein standardisiertes Merkblatt entsprechend dem Musterformular 1 unter https://www.datenschutz.sachsen.de/informationspflichten-4155.html?_cp=%7B%7D

auszuhändigen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Zustimmungserklärung trotz einer eventuellen datenschutzrechtlichen Geltendmachung der Berichtigung und Löschung materiell-rechtlich weiter gültig bleibt (§ 6a Absatz 2 Satz 2 Kommunalwahlgesetz).

4. Hinweis auf Unterstützungsunterschriften

Jeder Wahlvorschlag muss entsprechend der unter 1. angegebenen Mindestzahl zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Wahlvorschlages von Wahlberechtigten im Wahlkreis, die keine Bewerber des Wahlvorschlages sind, unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften).

Die Unterstützungsunterschriften können nach Einreichung des Wahlvorschlages bei der Stadtverwaltung Marienberg, Bürgerbüro, Markt 1 (Eingang Amtsstraße), 09496 Marienberg während der üblichen Öffnungszeiten bis zum 04.04.2024, 18:00 Uhr, geleistet werden.

Die Wahlberechtigten haben sich auf Verlangen auszuweisen.

Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder wegen ihres körperlichen Zustandes die Unterzeichnung durch Erklärung vor einem Beauftragten der Verwaltung ersetzen wollen, haben dies beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses spätestens am 28.03.2024 schriftlich zu beantragen; dabei sind die Hinderungsgründe glaubhaft zu machen.

Der Wahlvorschlag einer Partei oder mitgliedschaftlichen Wählervereinigung, die aufgrund eigenen Wahlvorschlags im Sächsischen Landtag vertreten ist oder seit der letzten regelmäßigen Wahl im Stadtrat vertreten war, bedarf keiner Unterstützungsunterschriften. Dies gilt entsprechend für den Wahlvorschlag einer nichtmitgliedschaftlichen Wählervereinigung, wenn er von der Mehrheit der für die Wählervereinigung Gewählten, die dem Stadtrat zum Zeitpunkt der Einreichung angehören, unterschrieben ist.

Die unter Punkt 1. benannte Wahl wird gemäß § 57 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz

organisatorisch mit der Wahl zum Europäischen Parlament verbunden.

Marienberg, 06.02.2024

Heinrich
Oberbürgermeister                         

 

 

 

Die Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr.38 "Erweiterung Gewerbestandort Satzunger Hauptstraße im Ortsteil Satzung" der Großen Kreisstadt Marienberg können Sie nachfolgend einsehen.
Bekanntmachung

 

 

Ortsübliche Bekanntgabe zur öffentlichen Auslegung des Beteiligungsberichtes der Großen Kreisstadt Marienberg für das Berichtsjahr 2022

Beteiligungsbericht