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Die Breitbandförderung in der Großen Kreisstadt Marienberg

Das ursprünglich beantragte und mit Fördermittelbescheiden des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und des Freistaates Sachsen untersetzte Projekt sah vor, die Breitbanderschließung der sog. „weißen Flecken“ (Versorgung unter 30 Mbit/s) in der Großen Kreisstadt Marienberg und den Ortsteilen mittels HFC-Variante (Hybrid-Fibre-Coax) umzusetzen.

Dazu erfolgte bereits im Zeitraum 27.06.2018 bis 01.08.2018 (Ende der Einreichungsfrist für den Teilnahmeantrag) die EU-weite Ausschreibung des Netzbetreibers. Im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbes als erste Stufe der Ausschreibung bewarben sich drei TK-Unternehmen (Telekommunikationsunternehmen). Es erfolgte eine Prüfung dieser Teilnahmeanträge aus fachtechnischer und juristischer Sicht. Im Ergebnis dieser Auswertung konnten alle drei Bewerber in das weitere Vergabeverfahren einbezogen werden und es erfolgte die Abforderung eines konkreten Angebotes.

Nur ein TK-Unternehmen reichte ein Angebot ein. Der weitere Verfahrensweg wäre das Verhandlungsverfahren mit diesem Anbieter (Netzbetreiber) gewesen. Dazu kam es jedoch leider nicht, da die Aussage des Fördermittelgebers zum Open-Access-Zugang konkretisiert wurde (bisher betraf dieser Zugang nur den geförderten Teil, in unserem Projekt die Glasfaserhauptleitung; nunmehr betrifft das die bis ins Gebäude gehende Leitung – der Open-Access-Zugang muss also bis zum Endkunden möglich sein). Mit der beantragten und bewilligten HFC-Variante ist dies nur mit Zusatzprodukten möglich, die in einem langen Verfahren mit ungewissem Ausgang durch den Netzbetreiber bei der Bundesnetzagentur hätten beantragt werden müssen.  Damit war unter den neuen Gegebenheiten eine Förderung unseres gesamten Projektes fraglich.

Am 03.07.2018 wurde die erste Novelle der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ veröffentlicht. Damit bestand für die betroffenen Kommunen, die nicht den kompletten Glasfaserausbau FTTB (Fibre to the building) beantragt hatten, die Möglichkeit, ein sog. „Technologie-Upgrade“ durchzuführen. 

Nach umfangreichen Beratungen mit den Fördermittelgebern und dem Breitbandkompetenzzentrum und Abstimmung in der Sitzung des Stadtrates der Großen Kreisstadt Marienberg im Dezember 2018 wurde beschlossen, dieses sog. „Upgrade“ durchzuführen und die entsprechenden Anträge zur Förderung des Infrastrukturprojektes einzureichen. Als Frist der Einreichung der Anträge bei der ateneKOM (Projektträger der Bundesförderung) stand der 31.12.2018.

Für den am 14.12.2018 bei der atene KOM GmbH eingereichten Änderungsantrag zur Umstellung unseres Projektes auf Gigabitnetze erhielten wir am 27.02.2019 die Zusicherung des Bundes. Damit konnte am 08.03.2019 der Änderungsantrag zur Kofinanzierung der Maßnahme an den Freistaat Sachsen gestellt werden, der mit Posteingang vom 20.05.2019 in vorläufiger Höhe positiv beschieden wurde.

Bei der bereits durchgeführten Ausschreibung des HFC-Betreibers wurden Leistungen technischer und juristischer Berater in Anspruch genommen, die auch für das neue Upgrade-Projekt gleichermaßen benötigt werden. Dazu wurden Angebote der technischen und juristischen Berater eingeholt und auf deren Basis ein neuer Antrag an die Landesdirektion Sachsen zur Förderung dieser Beratungsleistungen gestellt. Mit Posteingang vom 15.07.2019 konnte der Zuwendungsbescheid für die technische und juristische Beratung zur Ausschreibung des Netzbetreibers unter Einbeziehung des Upgrades in Empfang genommen werden.

Damit kann nun wieder das eigentliche Breitbandprojekt vorangetrieben werden.

Es ist vorgesehen, die erneute EU-weite Bekanntmachung zum Teilnahmewettbewerb des Netzbetreibers von ca. Mitte August 2019 bis Mitte September 2019 zu veröffentlichen. Daran schliesst sich die zweite Stufe des Ausschreibungsverfahrens zur Findung eines Netzbetreibers an - die Abforderung erneuter indikativer Angebote mit anschließendem Verhandlungsverfahren. Die Ergebnisse dieses Ausschreibungsverfahrens müssen bei dem Projektträger ateneKOM zur Prüfung eingereicht und durch diese und das Land Sachsen bestätigt werden.

Als nächster Schritt muss ein Fachplaner ausgeschrieben werden, der die Genehmigungs- und Ausführungsplanung erstellt sowie die Bauausschreibung vorbereitet.

Nach erfolgter Ausschreibung der Bauleistung müssen auch diese Ergebnisse bei den Bewilligungsbehörden zur Prüfung und Bestätigung eingereicht werden.

Gemäß den aktuellen Vorgaben aus dem vorläufigen Zuwendungsbescheid und der Zusicherung des Bundes für das „Technologie-Upgrade“ ist die geförderte Maßnahme bis zum 31.12.2020 zu realisieren. Es kann jetzt schon eingeschätzt werden, dass der genannte Termin der Fertigstellung aufgrund des umfangreichen Procederes der noch durchzuführenden Ausschreibungsverfahren und der eigentlichen Bauumsetzung nicht eingehalten werden kann. Nach Aussagen des Projektträgers ist nach aktuellem Kenntnisstand eine Fristverlängerung in begründeten Ausnahmefällen bis Ende 2022 möglich.

Die gegenwärtige Finanzierung des Projektes (ohne Beratungsleistungen) gestaltet sich wie folgt:

  3.759.668,00 € Förderung Bund aus dem ursprünglichen Projekt
26.240.331,00 € zusätzliche Förderung Bund aufgrund Upgrade
  1.879.834,00 € Förderung Land aus dem ursprünglichen Projekt
17.493.554,00 € zusätzliche Förderung Land aufgrund Upgrade
     626.613,00 € Eigenmittel (werden zu 100 % erstattet)

50.000.000,00 € Gesamtkosten Infrastrukturprojekt