Anmeldung der Kinder in der jeweiligen Schule
Entsprechend der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Grundschulen im Freistaat Sachsen (Schulordnung Grundschulen-SOGS) vom 3. August 2004 erfolgt die Anmeldung der Schulanfänger generell in der jeweils zum Einzugsgebiet (= Schulbezirk) zugehörigen Schule. Die Schulbezirkssatzung wurde im Amtsblatt 5/2020, welches noch unter www.marienberg.de einsehbar ist, auf Seite 6 veröffentlicht.
Die Änderung der Schulbezirke bleibt...
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