Das Verbrennen von Pflanzenabfällen – auch ausnahmsweise – ist nicht mehr zulässig!

Durch das Inkrafttreten des Gesetzes über die Kreislaufwirtschaft und den Bodenschutz im Freistaat Sachsen (Sächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz – SächsKrWBodSchG) am 22.03.2019 ist die Pflanzenabfallverordnung vom 25.09.1994 (SächsGVBl. S 1577) außer Kraft getreten.

Damit ist die bisherige Möglichkeit, dass pflanzliche Abfälle aus nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken unter bestimmten Voraussetzungen verbrannt werden dürfen, entfallen.

Zur Verwertung von Pflanzenabfällen stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Kompostierung
  • Biotonne
  • Wertstoffhof Marienberg, Äußere Annaberger Straße 12
  • Saisonale Grünschnittannahmeplätze (OT Zöblitz, OT Reitzenhain)

Informationen zu Entsorgungsangelegenheiten erhalten Sie bei der Abfallberatung unter Tel. 03735/608-5313, 03735/608-5314 oder Tel. 037296/66282.

>>> Öffentliches Informationsschreiben des Landratsamtes Erzgebirgskreis als untere Abfallbehörde

>>> Information des ZAS zu den Möglichkeiten der Erfassung von Grünabfällen