Schöffen unterstützen als ehrenamtliche Richter die Tätigkeit der...

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Schöffen- und Jugendschöffenwahl 2023

Schöffen unterstützen als ehrenamtliche Richter die Tätigkeit der hauptberuflichen Richter und sind in gerichtlichen Verfahren an einer Urteilsfindung mit beteiligt. Für dieses Ehrenamt erhalten Schöffen einen Auslagenersatz in Form einer Aufwandsentschädigung und ggf. weitere Leistungen wie z.B. Ersatz für Verdienstausfall.

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024-2028 neu gewählt. Für dieses interessante wie verantwortungsvolle Ehrenamt werden Bürgerinnen und Bürger gesucht, die in Marienberg (einschl. Ortsteilen) wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Ausschlussgründe sind im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt. Wer eine verfassungsfeindliche Gesinnung nach außen trägt, ist als ehrenamtlicher Richter nicht geeignet. Dies gilt auch für das Verhalten außerhalb der Amtstätigkeit.

Die Stadt hat nach Zustimmung des Stadtrates hierzu eine Vorschlagsliste geeigneter Personen an das Amtsgericht Marienberg zu übergeben. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Über diese von der Stadtverwaltung zu erstellende Vorschlagsliste wird der Stadtrat in Marienberg voraussichtlich am 22.05.2023 entscheiden. Danach besteht für die Öffentlichkeit fünf Tage lang die Möglichkeit, die Liste im Bürgerbüro der Stadtverwaltung einzusehen. Der genaue Zeitraum wird noch bekanntgegeben. Gegen einzelne Vorschläge kann jedermann Einspruch erheben.

Interessenten bewerben sich daher bitte für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bei der Stadtverwaltung Marienberg bis zum 18.04.2023. Das Formular liegt im Bürgerbüro aus oder ist hier abrufbar. >> Bewerbungsformular <<

Nähere Informationen zum Schöffenamt und zur Schöffenwahl erhalten Sie unter www.schoeffenwahl.de oder www.schoeffenwahl2023.de.

Wenn Sie sich nicht für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen bewerben möchten, bleibt die Möglichkeit für das Amt eines Jugendschöffen (Strafsachen gegen Jugendliche) zu kandidieren. Dafür bewerben Sie sich beim Landratsamt des Erzgebirgskreises (www.erzgebirgskreis.de).

Bitte entscheiden Sie sich für eines der beiden Ämter. Eine Ausübung beider Schöffenämter ist nicht möglich.

Für zusätzliche Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihre Stadtverwaltung unter folgendem Kontakt:

Stadtverwaltung Marienberg
Frau Jessica Neubert
Markt 1
09496 Marienberg
E-Mail jessica.neubert@marienberg.de
Tel. 03735/602-267