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Bergstadt Marienberg

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Bekanntmachungen

Ortsübliche Bekanntgabe des Beschlusses über die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 der Großen Kreisstadt Marienberg

Stadtverwaltung Marienberg                                                        Marienberg, 04.11.2025

Ortsübliche Bekanntgabe des Beschlusses über die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 der Großen Kreisstadt Marienberg 

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg hat in seiner Sitzung am 03.11.2025 nach erfolgter örtlicher Prüfung den Jahresabschluss 2024 der Großen Kreisstadt Marienberg mit Beschluss SR-14/112/2025 wie folgt festgestellt:

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2024

mit einer Bilanzsumme: 240.804.444,21 €

mit einem ordentlichen Ergebnis: + 3.165.758,11 € / Einstellung in die Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses

mit einem Sonderergebnis: + 258.210,64 € / Einstellung in die Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses

mit einer Veränderung des Zahlungsmittelbestandes: + 7.666.696,25 €.

Der Jahresabschluss 2024 wird entsprechend § 88c Sächsische Gemeindeordnung mit dem Rechenschaftsbericht und dem Anhang in der Stadtverwaltung Marienberg, Markt 1, Bürgerbüro, Eingang Amtsstraße während der Öffnungszeiten

Montag von 09:00 Uhr – 13:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag von 09:00 Uhr – 18:00 Uhr

Freitag von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich ausgelegt. 

 

André Heinrich
Oberbürgermeister

Bekanntmachung zum Beschluss der 4. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 14 „Am Postsportplatz“ in der Stadt Marienberg gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Marienberg hat am 25.08.2025 (Beschluss Nr.: SR-12/101/2025) folgenden Beschluss gefasst:

Der Stadtrat der Stadt Marienberg beschließt die 4. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 14 „Am Postsportplatz“ in der Stadt Marienberg. Es handelt sich hierbei um die Flurstücke 519/15, 519/16, 541/4, 541/7, 541/8, 541/9 und 541/10 der Gemarkung Marienberg mit einer Gesamtfläche von 62.297 m².

Die Änderung erfolgt im zweistufigen Verfahren nach BauGB. 

Der räumliche Geltungsbereich der 4. Änderung zum Bebauungsplan ergibt sich aus dem folgenden Kartenausschnitt, welcher durch eine rote durchgezogene Linie dargestellt ist. Maßgeblich ist der innere Rand der Linie: 

Folgende Ziele und Zwecke werden mit der Planung angestrebt:

Die Freizeitbad AQUA MARIEN GmbH plant aktuell, zur Stromversorgung mit alternativen Energien, die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage. Die Flächen liegen im Bereich des Sondergebietes Freizeit bzw. Sport. Die Anlage soll vollumfänglich in der festgesetzten Grünfläche, die teilweise von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern überlagert wird, errichtet werden.  Weiterhin sollen auf dem Areal des Freizeit- und Erlebnisbades Caravanstellplätze errichtet werden, um das Gebiet touristisch aufzuwerten und sinnvoll zu ergänzen.

Die Stadt Marienberg beabsichtigt, innerhalb des Geltungsbereiches der Urfassung, den Bebauungsplan Nr. 14 „Am Postsportplatz“ zu ändern und in Bezug auf die aktuellen Nutzungen fortzuschreiben. 

Es wird in die Grundzüge der Planung eingegriffen, was einem zweistufigen Änderungsverfahren nach BauGB bedingt. 

Der Beschluss zur 4. Änderung wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Hinweise:

Im 2-stufigen Verfahren nach BauGB erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB (zum Vorentwurf) und nach § 3 Abs. 2 BauGB (zum Entwurf). Dies wird jeweils gesondert ortsüblich bekannt gemacht, auf der Internetseite der Stadt Marienberg veröffentlicht und im Zentralen Internetportal des Landes eingestellt.

Weiterhin werden die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB (zum Vorentwurf) und nach § 4 Abs. 2 BauGB (zum Entwurf) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Marienberg, den 03.11.2025

André Heinrich
Oberbürgermeister

 

Information zur Grundsteuer 2025

 

Entsprechend den gesetzlichen Regelungen werden die Einheitswertbescheide, Grundsteuermessbescheide, Bescheide über die Zerlegung des Grundsteuermessbetrages und die Grundsteuerbescheide, welche vor dem 01.01.2025 erlassen wurden bzw. noch werden kraft Gesetz zum 31.12.2024 für die Zukunft aufgehoben.

Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Dafür wurden ab 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Zum ersten Mal wird die auf den neuen Grundsteuer-werten basierende Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen sein.

Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer durch die Kommune bilden die durch den Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg festzusetzende Hebesätze. Diese sind in der Satzung zur Festsetzung der Hebesätze über die Grund- und Gewerbesteuer der Großen Kreisstadt Marienberg (Hebesatzsatzung) wie folgt aktuell festgelegt:

  • Grundsteuer A:                    310 v.H.
  • Grundsteuer B:                    420 v.H.

Unter Beachtung der ab 01.01.2025 gültigen Grundsteuermessbeträge hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg in seiner Sitzung am 09.12.2024 beschlossen, dass die Hebesätze unverändert ab 01.01.2025 weiter gelten. Die seitens des Finanzamtes der Stadt übermittelten Grundsteuermessbescheide – gültig ab 01.01.2025 – sind, unter Anwendung des vorgenannten Hebesatzes, die Berechnungsgrundlage für den Erlass der Grundsteuerbescheide, welche zu Beginn des Jahres 2025 versandt werden.

Die konkrete Höhe der Grundsteuer ab 2025 ändert sich in jedem Fall. Sie wird Ihnen mit dem neuen Grundsteuerbescheid verbindlich mitgeteilt. Bitte leisten Sie für 2025 keine Zahlungen, bevor Sie keinen Grundsteuerbescheid erhalten haben.

Es wird weiterhin erforderlich, etwaige für die Zahlung der Grundsteuer derzeit verwendete Daueraufträge im Dezember 2024 zu löschen und nach Vorlage des neuen Bescheides wieder einzurichten. Gern können Sie uns ein Lastschriftmandat erteilen.

Sollten Sie uns eine Einzugsermächtigung für Lastschriften (SEPA-Mandat) bereits erteilt haben, müssen Sie nichts weiter tun. Das SEPA-Mandat gilt für die neue Grundsteuer weiter. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst, nachdem Sie einen neuen Steuerbescheid für 2025 erhalten haben und dieser fällig ist.

Mitteilungen der Stadtverwaltung Marienberg

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