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Aktuelles

Ausbau Marktstraße 2. Bauabschnitt

Kanalreinigungsarbeiten Marktstraße 2. Bauabschnitt

Am 27.09.2017 erfolgte nach Fertigstellung von Restleistungen die Abnahme der Baumaßnahme „Marktstraße 2. Bauabschnitt“ von der Bergstraße bis zur B 171 in Marienberg nach dem grundhaften Ausbau der Straße und des Ersatzneubaus des Mischwasserkanales. Baubeginn war am 24.04.2017. Die Verkehrsfreigabe erfolgte bereits am 30.08.2017. 

Im Auftrag der Großen Kreisstadt Marienberg wurde der Straßenbereich analog zum Abschnitt Rathaus/Forstamt neu gestaltet:

  • Fahrbahn: Granitkleinpflaster
  • Bedarfsstreifen (Bushaltestellen, Längsparken): Granitgroßpflaster
  • Entwässerungsrinnen: Granitkleinpflaster
  • Gehweg: Granithochborde neu (Berliner Borde), Granitplatten neu
  • Reststreifen zu Gebäuden in Granitkleinpflaster bzw. Mosaikpflaster
  • Querung Markt/Gehweg im Bereich Commerzbank AG in Granitplatten
  • Verbreiterung der Granitpflasterfläche im Bereich Fleischerstraße um ca. 3 m (Straßencafé)
  • Leuchten in Laternenform des Fabrikats Trapp/Buchen

Erneuert wurden die Gas-, Wasser- und Elektroleitungen durch die jeweiligen Versorgungsträger. Mit dieser Baumaßnahme wird das äußere Erscheinungsbild dieses Teilstückes der historischen Altstadt von Marienberg wesentlich aufgewertet sowie die Verkehrssicherheit verbessert.

Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Großen Kreisstadt Marienberg für Straßenbau und Beleuchtung betragen ca. 428.000 €. Davon werden die förderfähigen Kosten über das Bund-Länder-Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ zu 80 % gefördert. Es erfolgte der Ersatzneubau des vorhandenen Mischwasserkanales einschließlich der Hausanschlussleitungen auf einer Länge von ca. 160 m. Damit ist eine geordnete Ableitung des Schmutz- und Regenwassers der Anliegergrundstücke gegeben. Auch dient der neue Mischwasserkanal als Vorflut für die Straßenentwässerung. Die voraussichtlichen Kosten für den Ersatzneubau des Mischwasserkanales in Höhe von ca. 88.000 € werden nach der Richtlinie Siedlungswasserwirtschaft 2016 (RL SWW/2016) zu 50 % gefördert.