Aktuelles

Das Bürgerbüro informiert

In Hinblick auf die bald kommende Ferien- und Urlaubszeit sollte bei Auslandsreisen auch die Gültigkeit der Personalausweise oder Reisepässe geprüft werden.

Auch Kinder benötigen für Reisen ins Ausland gültige Dokumente. Den alten Kinderreisepass, welcher nur für ein Jahr gültig war und verlängert werden konnte, gibt es seit 01.01.2024 nicht mehr. Noch gültige Kinderreisepässe können bis zum Ablauf genutzt werden, sofern das Kind auf dem Passbild noch eindeutig identifiziert werden kann. Danach muss ein Personalausweis oder Reisepass beantragt werden.

Beide Dokumente sollten, sowohl für Kinder als auch für Erwachsene, rechtzeitig beantragt werden.

Derzeit sind Fristen von drei bis vier Wochen beim Personalausweis und fünf bis sechs Wochen beim Reisepass einzuplanen, bis die Dokumente ausgestellt sind. Grund hierfür sind die längeren Bearbeitungszeiten durch die Bundesdruckerei auf Grund des erhöhten Bestellaufkommens.

Bei Personen unter 24 Jahren gelten die Personalausweise und Reisepässe 6 Jahre, bei allen anderen Personen 10 Jahre. Bei kleinen Kindern ist zu beachten, dass das Dokument seine Gültigkeit verliert, wenn das Lichtbild nicht mehr eindeutig zur Identifizierung geeignet ist.

Hat der Antragsteller für einen Personalausweis das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet, sind die Unterschriften der Erziehungsberechtigten erforderlich. Bei der Beantragung eines Reisepasses ist dies bis zum 18. Geburtstag notwendig.