Aufgrund der derzeitigen Baumaßnahme Böschungssicherung Schwarzwassertalstraße...

 

 

    

 

Aktuelles

Instandsetzung gehweghaltende Stützmauer RS-Dorfstraße 68-72 in Pobershau abgeschlossen

Sanierte Stützmauer

Seit Anfang Mai bis Mitte Juni 2021 erfolgte im Ortsteil Pobershau die Instandsetzung der gehweghaltenden Stützmauer an der Dorfstraße oberhalb der Pobershauer Silberscheune. Zur Sicherung der vorhandenen Mauer wurde eine patentierte Systemvernagelung, die den Erddruck entsprechend aufnimmt und die Stützmauer entlastet, durchgeführt.
Im Vorfeld dieser Systemvernagelung musste zunächst die Mauersichtfläche von Erdmaterial, loser Verfugung und Bewuchs sowie allen losen und schadhaften Teilen beräumt und durch dosierte Wasserstrahlreinigung vorbereitet werden.
Bei der Systemvernagelung wurden nach Durchbohren der Altmauer Lastverteilungsquerschnitte nach statischen Erfordernissen zur Aufnahme von Ankernägeln hergestellt. Die Lastverteilungselemente unmittelbar hinter der Mauer haben die Aufgabe, den Erddruck über die eingeschlossenen Ankernägel im Erdreich selbst ohne Inanspruchnahme der Altmauer aufzunehmen. Die ausgespülten Lastverteilungsquerschnitte sowie Bohrlöcher wurden nach Einbau der doppelt korrosionsgeschützten Ankernägel mittels hochfließfähigem Zementmörtel verpesst.
Nach Auftrag des Spritzmörtels wurden verschmutzte Steinköpfe manuell vor- und durch vorsichtiges Wasserstrahlen nachgereinigt, sodass eine steinsichtige Ansichtsfläche entstand. Die alte Bausubstanz blieb dabei erhalten.
Nachdem die Arbeiten abgeschlossen waren, wurden zusätzlich Druckentlastungs- und Drainagebohrungen am Fuß der Wand ausgeführt.
Die Standsicherheit der Mauer konnte wiederhergestellt werden.
Die zuwendungsfähigen Kosten werden zu 65 % gefördert. Der maximale Zuwendungsbetrag beläuft sich auf 59.600 €.
Die Gewährung der Zuwendung erfolgt im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen (EPLR) 2014-2020 innerhalb der Maßnahme: „Unterstützung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung durch die ESI-Fonds für den Schwerpunkt 6b, Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten.“
Grundlage für die Gewährung der Zuwendung ist die Förderrichtlinie LEADER vom 15. Dezember 2014 (SächsABl.SDr. 2015 S. S 13), die zuletzt durch die Richtlinie vom 15. Januar 2019 (SächsABl. S. 230) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 7. Dezember 2017 (SächsABl.SDr. S. S 433).