Am Freitag, dem 04.10.2024 bleibt die Stadtverwaltung Marienberg sowie das...

Die Große Kreisstadt Marienberg informiert darüber, dass ab dem 23.09.2024 bis...

Denkmalschutz

Aufgrund des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Kulturdenkmale im Freistaat Sachsen (SächsDSchG) ist am 03.02.2004 die Satzung der Stadt Marienberg für das Denkmalschutzgebiet „Historische Altstadt“ (Denkmalschutzgebietssatzung) in Kraft getreten.

Denkmalschutzgebietssatzung einsehen

Ziel und Aufgabe dieser Satzung ist es, den historischen Stadtkern von Marienberg, als früheste Idealstadtanlage der Renaissance nördlich der Alpen in ihrer ursprünglichen Struktur mit ihren Grundrissen zu erhalten und zu schützen.

Außerdem hat das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen in Dresden die Überarbeitung und Digitalisierung der Denkmallisten am 30.03.2015 abgeschlossen. Danach sind in unserer Stadt ca. 276 Gebäude sowie Sachgesamtheiten,  wie der Reitzenhainer Kunst- und Zeuggraben, Bergbauzeugen, wie der Bauer-Morgen-Gang, der Grüne Graben oder der Elisabeth-Flachen, der Friedhof Marienberg, Technische Denkmale, wie die Postdistanzsäule und weitere Königlich-Sächsische Meilensteine, die Reste der Stadtbefestigungsanlage in Marienberg mit dem Zschopauer Tor oder dem Roten Turm oder bestimmte Grünanlagen, wie die Marktlinden oder der Park an der Freiberger Straße/Am Roten Turm als Kulturdenkmale erfasst.

Denkmalverzeichnis Marienberg und Ortsteile auf der Seite des Landesamtes für Denkmalpflege Sachsen (tagesaktuell)

Aus diesem Grund bedürfen verschiedene baugenehmigungsfreie Baumaßnahmen an Gebäuden, wie zum Beispiel die Erneuerung oder Sanierung einzelner Bauteile oder ganzer Gebäude, Erneuerung der Dachdeckung, der Farbgebung etc. der Denkmalschutzrechtlichen Genehmigung durch die Untere Denkmalschutzbehörde des Landratsamtes Erzgebirgskreis, Paulus-Jenisius-Straße 24 in 09456 Annaberg-Buchholz. Dort erhalten Sie auch Informationen zu Fördermöglichkeiten aus Denkmalmitteln für die Erhaltung und Pflege eines Kulturdenkmales sowie Tipps für steuerliche Vergünstigungen.

Formular Denkmalschutzrechtliche Genehmigung

Manche „Schönheitsreparaturen“ bedürfen lediglich einer Anzeige.

Formular Anzeige

Monatlich finden hierzu Termine mit Vertretern des Landesamtes für Denkmalpflege Sachsen, der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landratsamtes Erzgebirgskreis und der Großen Kreisstadt Marienberg statt.

Nähere Auskünfte und Termine erhalten Sie hier:

Ansprechpartner Untere Denkmalschutzbehörde
Tel.: 03733/8314166

Ansprechpartner Stadtverwaltung Marienberg
Tel.: 03735/602143

 

 

Stadtverwaltung Marienberg
Stadtentwicklungs- und Ordnungsamt
Markt 1
09496 Marienberg

 03735 602-143
 SOA@marienberg.de