Lärmaktionsplan der Großen Kreisstadt Marienberg

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg hat im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 6. Mai 2024 den Lärmaktionsplan der Großen Kreisstadt Marienberg 2024 beschlossen.

Diesen können Sie hier einsehen.

Hintergrund:

In Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind nach den §§ 47d und e Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Gemeinden verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen, wenn im Ergebnis der Lärmkartierung entsprechende Lärmbetroffenheiten bestimmt wurden.

Für die Große Kreisstadt Marienberg wurden im Rahmen der Lärmkartierung 2022 Lärmbetroffenheiten aufgrund der Überschreitung eines Verkehrsaufkommens von > 3 Mio. Kfz/Jahr für die B 171 in der Ortslage Marienberg ermittelt.

Einen weiteren Lärmschwerpunkt, welcher im Lärmaktionsplan betrachtet wird, bildet die  B 174 im Bereich der Ortsdurchfahrt Reitzenhain.

Eine interaktive Karte der Lärmkartierung 2022 kann unter folgendem Link eingesehen werden: https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html.

Stadtverwaltung Marienberg
Stadtentwicklungs- und Ordnungsamt
Markt 1
09496 Marienberg

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