Die Online-Ausweisfunktion ermöglicht es Ihnen sich in der Online-Welt auszuweisen. Auch ohne persönlich vor Ort zu sein, können Sie sich durch diese Funktion jederzeit dort ausweisen, wo Dienste personalisiert – also speziell für den einzelnen Nutzer angeboten werden. Solche Dienste können Onlineshops, Banken, E-Mail Anbieter, aber auch Dienste von Behörden sein. Ihre Daten sind beim Austausch in der digitalen Welt immer geschützt. Ihr Gegenüber im Netz muss ein staatliches Zertifikat für die Abfrage der Daten besitzen. Außerdem verlangt jede Datenübermittlung stets eine Bestätigung durch Eingabe der nur Ihnen im Rahmen der Ausweisbeantragung mitgeteilten Geheimnummer (PIN).
Der neue elektronische Personalausweis ist auch für die Nutzung der digitalen Unterschrift vorbereitet. Die Unterschriftsfunktion dient dazu, digital vorliegende Verträge und Urkunden rechtsverbindlich zu unterzeichnen.
Mitzubringen sind:
Geburtsurkunde o. Familienstammbuch, der alte Personalausweis und
ein aktuelles biometrisches Passbild in Frontalaufnahme (Größe 3,5 cm x 4,5 cm)
Gebühren:
Personen ab 24 Jahren: 37,00 Euro
Personen unter 24 Jahren: 22,80 Euro
Anschriftenänderung bei Umzügen: kostenfrei
Gebühren bei Verlust:
Verlustanzeige ohne schriftlichen Nachweis: kostenfrei
Verlustanzeige mit schriftlichem Nachweis: 10,20 €
Sperren der Online-Ausweisfunktion: kostenfrei
Entsperrung der Online-Ausweisfunktion bei Wiederauffindung: kostenfrei
Gültigkeitsdauer:
6 Jahre bis zum vollendeten 24. Lebensjahr danach 10 Jahre
Es ist eine Bearbeitungsdauer von ca. 3 Wochen einzuplanen.
Bei der Aushändigung des beantragten Personalausweises bitte den abgelaufenen Ausweis abgeben.
Zur Beachtung:
Hat der Antragsteller das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Minderjährige unter 16 Jahren müssen bei der Beantragung persönlich anwesend sein.
Mitzubringen sind:
Geburtsurkunde o. Familienstammbuch, ggf. der alte Personalausweis und ein aktuelles biometrisches Passbild in Frontalaufnahme (Größe 3,5 cm x 4,5 cm)
Gebühr: 10,00 €
Gültigkeitsdauer: 3 Monate
Der Ausweis wird sofort ausgestellt.
Bitte beachten Sie, dass Sie gleichzeitig mit dem vorläufigen Personalausweis einen regulären Personalausweis beantragen müssen.
Zur Beachtung:
Hat der Antragsteller das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Von der Ausweispflicht befreit werden können:
1. Personen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer
nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist.
2. Personen, die voraussichtlich dauernd in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder in ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind oder sich voraussichtlich auf Dauer wegen einer körperlichen Behinderung nicht oder nur in Begleitung in der Öffentlichkeit zu bewegen vermögen.
Gebühr: 10,20 €
Es ist eine entsprechende ärztliche Bestätigung über das Erfüllen der Voraussetzungen für die Befreiung vorzulegen.
Mitzubringen sind:
Geburtsurkunde o. Familienstammbuch, Personalausweis, ein aktuelles biometrisches Passbild in Frontalaufnahme (Größe 3,5 cm x 4,5 cm)
Der ePass wird in der Regel für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein ePass beantragt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke genommen.
Gebühr:
ePass | 70,00 € |
(Elektronischer Reisepass mit biometrischen Daten = ePass)
Die neuen Reispässe sind mit elektronisch auswertbaren biometrischen Merkmalen (biometriefähiges Passfoto und zwei Fingerabdrücke) ausgestattet. Der sogenannte ePass ist fälschungssicherer und erleichtert die Kontrollen beim Grenzübertritt.
ePass 48 Seiten ePass Express 48 Seiten | 92,00 € 124,00 € |
Ein ePass mit 48 Seiten hat zusätzliche Seiten für Visaeinträge und ist daher für Vielreisende geeignet.
Gültigkeitsdauer:
6 Jahre bis zum vollendeten 24. Lebensjahr danach 10 Jahre
Es ist eine Bearbeitungszeit von ca. 10 Wochen einzuplanen. Expressreisepässe sind innerhalb von ca. 3 Werktagen erhältlich. Hat der Antragsteller das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich. Minderjährige unter 18 Jahren müssen bei der Beantragung persönlich anwesend sein.
Bei der Beantragung eines Zweitpasses ist das berechtigte Interesse nachzuweisen.
Ein vorläufiger Reisepass wird nur in Ausnahmefällen ausgestellt, beispielsweise wenn sofort ein Pass benötigt wird und ein regulärer Pass und Express-Pass nicht bis zum benötigten Zeitpunkt ausgehändigt werden kann. Hierbei ist ein Nachweis bzw. die Reiseunterlagen vorzulegen.
Mitzubringen sind:
Geburtsurkunde o. Familienstammbuch, Personalausweis,
ein aktuelles biometrisches Passbild in Frontalaufnahme (Größe 3,5 cm x 4,5 cm)
Gebühr: 26,00 €
Gültigkeitsdauer: 1 Jahr
Der Reisepass wird sofort ausgestellt.
Zur Beachtung:
Hat der Antragsteller das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Seit dem 01.01.2024 dürfen keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt oder verlängert werden.
Bei Verlust oder Diebstahl eines dieser Personaldokumente ist es erforderlich, dies beim Bürgerbüro der Stadtverwaltung Marienberg anzuzeigen. Das Wiederauffinden ist ebenfalls zu melden.
Gebühren:
Verlustanzeige ohne schriftlichen Nachweis: kostenfrei
Verlustanzeige mit schriftlichem Nachweis: 10,20 €
Werden Auskünfte zu Dokumenten für Auslandsreisen benötigt, dann können diese im Internet unter http://www.auswaertiges-amt.de eingeholt werden.