Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Großen Kreisstadt Marienberg- Vorentwurf
Frühzeitige Information der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg beschloss in seiner öffentlichen Sitzung am 03.11.2025 (Beschluss-Nr.: SR-14/116/2025), das Verfahren zur Aufstellung eines Flächennutzungsplanes für das gesamte Gemeindegebiet durchzuführen.
Mit der Aufstellung des Flächennutzungsplanes ist es beabsichtigt, Flächenausweisungen angepasst an die tatsächliche Flächennutzung im Bestand, vor allem unter Berücksichtigung der bereits bestehenden rechtsgültigen Bauleitplanungen vorzunehmen. Zudem sollen für das gesamte Gemeindegebiet die Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung und vorgesehenen Flächennutzung für den Planungshorizont der nächsten 10 bis 15 Jahre definiert werden. Zur Stabilisierung der Bevölkerungsentwicklung, zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes und zur Weiterentwicklung des touristischen Angebotes sollen daher im moderaten Umfang neue Bauflächen für verschiedene bauliche Nutzungen ausgewiesen werden. Zudem sollen im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplanes die landschaftsplanerischen Aspekte mitbetrachtet und in den Flächennutzungsplan integriert werden.
Der in gleicher Sitzung am 03.11.2025 vom Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg gebilligte Vorentwurf des Flächennutzungsplanes (Beschluss-Nr. SR-14/117/2025), bestehend aus den Planzeichnungen 1 bis 6, der Begründung sowie den Anlagen 1 „Umweltbericht“, 2 „Altlastenverdachtsflächen“ und 3.1 „Archäologische Denkmale“, jeweils in der Fassung vom 21.10.2025, liegt in der Stadtverwaltung Marienberg, Bürgerbüro (Eingang Amtsstraße), Markt 1, 09496 Marienberg, in der Zeit
vom 19. Januar 2026 bis einschließlich 20. Februar 2026
im Rahmen der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
In diesem Zeitraum besteht während der Sprechzeiten
Montag 09:00 – 13:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 18:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr
die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Aufstellung des Flächennutzungsplanes zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.
Weiterhin wird der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes auf der Homepage der Stadt Marienberg unter https://www.marienberg.de/rathaus/aktuelles/buergerbeteiligung sowie im zentralen Landesportal unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können.
Es wird gleichfalls darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Sofern Privatpersonen ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.
Marienberg, 05.01.2026
André Heinrich
Oberbürgermeister
Ortsübliche Bekanntgabe zur öffentlichen Auslegung des Beteiligungsberichtes der Großen Kreisstadt Marienberg für das Berichtsjahr 2024
Auf Grundlage der zum 01. April 2003 in Kraft getretenen Novelle des kommunalen Wirtschaftsrechts und damit verbunden die Änderung des § 99 der Sächsischen Gemeindeordnung ist jährlich ein Bericht über die Eigenbetriebe, die Zweckverbände und die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts vorzulegen, an denen die Kommune unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist.
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg hat in seiner Sitzung am 08.12.2025 den Beteiligungsbericht für das Berichtsjahr 2024 zur Kenntnis genommen.
Nach § 99 (4) der Sächsischen Gemeindeordnung i.V.m. § 3 (1) der Satzung der Stadt Marienberg über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) in der Fassung vom 28.01.2013 zuletzt geändert mit der 1. Änderungssatzung vom 20.03.2017 steht der Beteiligungsbericht 2024 zur Einsichtnahme für Interessierte bis zur Vorlage des Beteiligungsberichtes 2025 während den allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung im Sekretariat der Kämmerei – Historisches Rathaus – Zimmer 1.07 bereit.
André Heinrich
Oberbürgermeister
Mitteilungen der Stadtverwaltung Marienberg
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