Im Hinblick auf die Entrichtung der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer weisen wir Sie auf den Fälligkeitstermin 15. August 2022 hin.
Sollten Sie sich bereits dem Abbuchungsverfahren angeschlossen haben, werden die Beträge zum genannten Termin von Ihrem Konto abgebucht. Falls Sie diese Möglichkeit noch nicht nutzen, ersparen Sie sich Zeit und Wege, wenn Sie uns beauftragen, die Abgaben von Ihrem Konto abbuchen zu lassen.
Den entsprechenden Vordruck dafür – SEPA-Lastschriftmandat –...
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