Bürgerbüro Marienberg
Das Bürgerbüro ist die zentrale Anlaufstelle für allgemeine Auskünfte und Bürgeranfragen. Zum Serviceangebot zählen beispielsweise die Beantragung von Personalausweisen oder Reisepässen, Vornahme von Umzugsmeldungen sowie die Erstellung von Meldebescheinigungen, die Ausgabe verschiedenster Antragsformulare, die Beglaubigung von Dokumenten, die Beantragung von Führungszeugnissen sowie die Ausgabe des Sächsischen Familienpasses.
Außerdem ist das Bürgerbüro für Gewerbeangelegenheiten, Wahlen, Veranstaltungen, Märkte und das Fundbüro zuständig.
Der Zugang zum Bürgerbüro ist barrierefrei.
Digitale Lichtbilderstellung gestartet
Ab sofort können Sie als Bürgerin oder Bürger von Marienberg Ihr biometrisches Lichtbild für Ihren neuen Personalausweis oder Reisepass direkt während der Beantragung bei uns vor Ort im Bürgerbüro anfertigen lassen. Das neue technische System PointID® ermöglicht einen medienbruchfreien Prozess und erhöht die Sicherheit vor einem Missbrauch von Ausweisdokumenten. Dieser Service kostet zusätzlich zur Dokumentengebühr bundesweit 6,00 Euro.
Alternativ besteht auch weiterhin die Möglichkeit, Lichtbilder bei einem Fotodienstleister anfertigen zu lassen. Die Lichtbilder werden dort künftig digital an die Behörde per Cloud übertragen und sind per QR-Code abrufbar. Eine Übersicht der teilnehmenden Fotodienstleister finden Sie unter alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/.
Papierbasierte Passbilder werden für die Dokumentenbeantragung nicht mehr akzeptiert.
Gewerbeabmeldung bei Betriebsverlegung künftig nicht mehr erforderlich
Ab dem 01. November 2025 tritt eine wichtige Änderung im Verfahren der Gewerbean- und -abmeldungen in Kraft:
Bei Verlegung eines Betriebes in einen anderen Meldebezirk ist künftig keine separate Gewerbeabmeldung bei der bisherigen Behörde mehr notwendig.
Was ändert sich konkret?
Bisher:
Wer seinen Betrieb in einen anderen Meldebezirk verlegt hat, musste bislang zwei Vorgänge durchführen – die Abmeldung bei der alten und die Anmeldung bei der neuen Gemeinde.
Neu ab 01.11.2025:
Mit dem neuen Rückmeldeverfahren genügt künftig eine einzige Gewerbeanmeldung bei der neuen Behörde. Die Abmeldung bei der bisherigen Behörde erfolgt dann automatisch.
So läuft das neue Verfahren ab
- Der Gewerbetreibende meldet die Verlegung des Betriebes mit dem Formular GewA 1, Feld 25 „Verlegung des Betriebes aus einem anderen Meldebezirk“.
- Die neue Behörde bestätigt die Anmeldung.
- Gleichzeitig wird eine elektronische Rückmeldung an die bisher zuständige Behörde übermittelt.
- Die frühere Behörde führt auf dieser Grundlage die Abmeldung durch und leitet die Daten wie gewohnt an alle empfangsberechtigten Stellen weiter.
Die Bestätigung der Gewerbeabmeldung kann die bisher zuständige Gemeinde auf Nachfrage ausstellen, diese ist gebührenpflichtig.
Für Rückfragen steht unser Bürgerbüro gern zur Verfügung.
Leistungsübersicht
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